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Errichtung eines Bischofsrates

Interventionsordnung

ABl 9/2020, S. 313

Hauptabteilungsleiter-Konferenz DEKRET Aufgrund der neu eingerichteten Hauptabteilung VIII – Zentrale Dienste wird mit Wirkung vom 01.09.2020 das Statut für die Hauptabteilungsleiter-Konferenz neu in Kraft gesetzt. Die

Hauptabteilungsleiter-Konferenz

ist als Beratungs- und Leitungsorgan des Bischofs von Augsburg eingerichtet. Ihr gehören ab 01.09.2020 an: 1. der Bischof von Augsburg als Vorsitzender, 2. der Generalvikar des Bischofs von Augsburg als Moderator, 3. der Leiter der Hauptabteilung I – Personal/Planung, 4. die Leiterin der Hauptabteilung II – Seelsorge, 5. der Leiter der Hauptabteilung III – Evangelisierung - Jugend - Berufung, 6. der Leiter der Hauptabteilung IV – Caritas/Soziale Dienste, 7. der Leiter der Hauptabteilung V – Schule, 8. die Leiterin der Hauptabteilung VI – Grundsatzfragen: Glaube und Lehre -

Hochschule - Gottesdienst und Liturgie,

9. der Leiter der Hauptabteilung VII – Wirtschaftliche Angelegenheiten, Recht und

Bauwesen,

10. der Leiter der Hauptabteilung VIII – Zentrale Dienste, 11. der Offizial des Bischöflichen Konsistoriums Augsburg, 12. der Bischofsvikar für Bioethik und Sozialpolitik. Alle diesem Dekret entgegenstehenden Regelungen und Dekrete sind hiermit aufgehoben.

Augsburg, den 21. Juli 2020

[Unterschrift / Siegel] Dr. Bertram Meier Bischof von Augsburg