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Rechte und Pflichten des Pfarrers

C. 519 CIC beinhaltet die Legaldefinition des Pfarrers und umschreibt dessen Rechte und Pflichten generell als priesterliche Hirtensorge (cura pastoralis) für die ihm anvertraute Gemeinschaft. Zu seinen Amtspflichten zählt nach c. 530 n. 7 CIC auch die feierliche Zelebration der Eucharistie an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.

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